FAQs

Häufige Fragen
zum Sachkundelehrgang Distanzimmobilisation
und die Antworten dazu.

  • Ich bin Jäger / Sportschütze. Muss ich die waffenrechtlichen Fragen der Prüfung auch beantworten?

    Ja. Vorhandene waffenrechtliche Sachkundenachweise (wie bspw. ein Jagdschein) werden nicht angerechnet. 

    Alle Teilnehmer müssen alle Fragen beantworten.


  • Wieviel kostet mich der Lehrgang?

    Die Teilnahmegebühr beträgt grundsätzlich 550 €. 

    Für Studenten, welche ihreTeilnahme selbst bezahlen, beträgt die Teilnahmegebühr 450 €. 


    Der Rabatt für Studenten kann nur gegen Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und für Selbstzahler gewährt werden. Studentische Teilnehmer deren Teilnahmegebühr von einem Arbeitgeber oder einer sonstigen Organisation (bspw. Naturschutzverbände) gezahlt wird, erhalten keinen Rabatt.


    Die oben stehenden Teilnahmegebühren gelten als Bruttopreis für Verbraucher (Privatpersonen) und als Nettopreis für Geschäftskunden (als Geschäftskunden gelten alle Teilnehmer, bei denen die Abrechnung nicht über eine natürliche Person erfolgt.)


    Die Teilnahmegebühr enthält auch die Kosten für die Prüfung, das Mittagessen am Samstag und Sonntag und für Erfrischungen in den Pausen.

  • Kann ich die Teilnahmegebühr in Raten bezahlen?

    Nein. Ratenzahlung wird nicht akzeptiert. Die Teilnahmegebühr ist bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Lehrgangs in voller Höhe auf das angegebene Konto zu überweisen.


  • Bis wann ist die Teilnahmegebühr zu bezahlen?

    Die Teilnahmegebühr muss spätestens bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Lehrgangs auf dem Lehrgangskonto eingegangen sein. Anmeldeschluss ist 28 Tage vor Lehrgangsbeginn. Das genaue Datum kann dem Anmeldeformular entnommen werden. Nach Erhalt der Anmeldung wird eine Eingangsbestätigung mit der entsprechenden Bankverbindung verschickt. 

    Wird die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig überwiesen, kann der Lehrgangsplatz im Nachrückverfahren an eine andere Person vergeben werden.


  • Ich habe mich zu einem der Lehrgänge angemeldet und kann doch nicht teilnehmen. Bekomme ich die Teilnahmegebühr erstattet?

    Das kommt darauf, wann der Rücktritt von der Anmeldung mitgeteilt wird.


    Mitteilung über Rücktritt

    • vor Anmeldeschluss: Erstattung in voller Höhe
    • bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: Erstattung abzüglich Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €
    • weniger als 14 Tage bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: Erstattung von 50 %
    • weniger als 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: keine Erstattung, Lehrgangsgebühr wird in voller Höhe einbehalten

  • Wann erhalte ich die Lehrgangsunterlagen?

    Die Lehrgangsunterlagen zum vorbereitenden Selbststudium werden 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, jedoch nicht vor Zahlungseingang der Teilnahmegebühr per E-Mail verschickt.


  • Wo wird der Sachkundenachweis anerkannt?

    Die Sachkundeprüfung / der Sachkundenachweis unseres Lehrgangs wird bundesweit anerkannt.


    Die Anerkennung außerhalb Deutschlands bitten wir selbst zu klären. 


  • Ich habe die Prüfung leider nicht bestanden. Muss ich den ganzen Lehrgang wiederholen?

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung (gegen entsprechende Prüfungsgebühr) während eines nachfolgenden Lehrgangs. 

    Es kommt jedoch auch darauf an, welcher Prüfungsteil nicht bestanden wurde bzw. wieviele Punkte zum Bestehen gefehlt haben.

    In Abhängigkeit davon kann es erforderlich sein, den Lehrgang nochmals in Gänze zu besuchen. Die Prüfungskommission entscheidet dies im Einzelfall. 


  • Gibt es vegetarisches oder veganes Mittagessen?

    Für die Mittagsverpflegung am Samstag und Sonntag wird eine vegetarische Alternative angeboten (bitte bei der Anmeldung angeben).

    Veganes Essen kann nicht bereitgestellt werden. Veganer werden gebeten, vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Doch noch Fragen?

Dann schreiben Sie uns Ihre Fragen und wir werden schnellstmöglich antworten.

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